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Statuten

VEREIN WANDERBÜHNE DR. EISENBARTH

A Name, Sitz und Zweck

1. Unter dem Namen „Wanderbühne Dr. Eisenbarth “ besteht ein gemeinnütziger Verein nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in 3112 Allmendingen.
2. Unter den Leitsätzen:

*    Kinder und Jugendtheater zu betreiben.
*    Theateraufführungen in ländlichen Gegenden, Berggebieten, Vorstädten und Schulen zu organisieren um kulturell benachteiligte Kinder zu erreichen.
*    Die alte Theaterkunst Commedia del‘ Arte zu lehren und zu zeigen.
*    Mit den Theaterstücken und Kulturprojekten nach althergebrachter Art, zu wandern und herum zu reisen.

3. Der Verein ist auch erzieherisch tätig im öffentlichen Bildungswesen, indem er mit Schulen und Heimen Kurse und Projekte durchführt.

B Mitgliedschaft

4. Es wird unterschieden

a) Aktivmitglieder (mit Vereinsverantwortung)
b) Fördermitglieder (ohne Vereinsverantwortung)

C Aufnahme

5. Gesuche um Aufnahme als Aktivmitglied in den Verein sind an den Vorstand zu richten, welcher sie der Mitgliederversammlung unterbreitet. Die Aufnahme als Fördermitglied in den Verein erfolgt durch Bezahlung des Jahresbeitrages
oder durch Arbeitsleistungen usw.

Der Mitgliederbeitrag für Aktivmitglieder beträgt Fr. 50.-, für Fördermitglieder mindestens Fr. 50.-.

D Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern

6. In der Beschlussfassung wird Einmütigkeit angestrebt. Kann sie nicht erreicht werden, erfolgt die Beschlussfassung so: Ist mehr als eine Person dagegen, kann ein Beschluss nicht zustande kommen.
7. Der Vorstand konstituiert sich selbst und bestimmt die Art der Zeichnungsberechtigung. Ihm  obliegt die Leitung, die Verwaltung seines Vermögens und die laufende Geschäftsführung.

Der Vorstand hat folgende Befugnisse:

A. Einsatz des Vereinsvermögens
B. Erwerb und Veräußerung von Vermögenswerten des Vereins
C. Durchführung von Aktionen zugunsten des Vereins

E Mittel

8. Die Kontrollstelle nimmt einmal Jährlich die Revision der Rechnungsführung unter Berichterstattung an die Mitgliederversammlung vor. Das Vereinsgeschäftsjahr beginnt am 1. Januar. Die Revisoren müssen nicht zwingend Vereinsmitglieder sein.
9. Die Einnahmen des Vereins bestehen aus Mitgliederbeiträgen, Spenden, Zuwendungen von Institutionen und Erträgen aus Veranstaltungen.

Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Diese Statuten sind an der Generalversammlung 27. Mai 2000 in Roggwil BE neu formuliert und gut geheissen worden.

Präsident: Marta Dobay
Leitung: Lorenz Eisenbarth
Sekretär/Kassier: Barbara Klingenbeck